Nach Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bzw. nach DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung“ ist in definierten Zeiträumen eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsanlagen durchzuführen. Das heißt, Leitungsnetze müssen überprüft und gegebenenfalls saniert oder erneuert werden.
Wir, der Güteschutz Grundstücksentwässerung, verfolgen das Ziel, dass dies nachweislich professionell und nach den anerkannten Regeln der Technik geschieht. Das von uns vergebene RAL-Gütezeichen 968 steht für neutral überwachte hohe Güte von Herstellung, baulichem Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Bei uns sind ausschließlich fachkundige Betriebe und Berater gelistet, die sowohl den privaten als auch den öffentlichen Grundstückseigentümer unterstützen, den Vermögenswert seiner Immobilie zu sichern und seinen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.