Antrag auf Zulassung als „Aussteller Entwässerungspass“ (BD-GE)

Mit dem Gütezeichen Grundstücksentwässerung belegen die Aussteller des Entwässerungspasses, dass sie die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 968 für den auf der Urkunde genannten Ausführungsbereich nachgewiesen haben und kontinuierlich nachweisen. Damit erfüllen die Aussteller sicher und zweifelsfrei die Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung in Bezug auf die fachtechnische Eignung.

Antragsteller haben dazu im Rahmen einer Firmenprüfung der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft „Güteschutz Grundstücksentwässerung“ geeignete Unterlagen als Nachweis der Erfüllung der Güteanforderungen der angestrebten bzw. zu beurkundenden Beurteilungsgruppe „Beurteilung und Dokumentation von Grundstücksentwässerungen – BD-GE“ vorzulegen. Aktuelle Referenzen in Bezug auf Arbeiten auf dem Grundstück, sind dem Antrag anzufügen.

Bei der Firmenprüfung prüft und bewertet ein vom Güteausschuss beauftragte Prüfstelle stichprobenweise die Einhaltung und Dokumentation der Beurteilungsgruppe BD-GE zugehörigen Anforderungen, einschließlich der Dokumentation der Eigenüberwachung und Projekten. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und bewertet.

Ergebnisse der Firmenprüfungen werden protokolliert. Die Beurteilung der Qualifikation erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Erkenntnisse in einem zusammenfassenden Bericht. Ausfertigungen erhalten Antragsteller bzw. Gütezeichennutzer, die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft „Güteschutz Grundstücksentwässerung“ und der Güteausschuss RAL-GZ 968.

Firmenprüfungen erfolgen nach Gütezeichenverleihung situationsabhängig, mindestens aber:

  • 1 Firmenprüfung pro Jahr.

Weitere Auskünfte zur Antragstellung erteilt die Geschäftsstelle des Güteschutz Grundstücksentwässerung.